BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Vermieter: bezeichnet das Unternehmen WOODY’S CAMP.
Mieter: bezeichnet den Kunden.
Dienstleister: bezeichnet die vom Vermieter beauftragte Person, die für den Auf- und Abbau der gemieteten Gegenstände sowie für die Übergabe- und Rückgabebesichtigung der vom Vermieter zur Verfügung gestellten Ausrüstung zuständig ist.
Miete: Vorgang, bei dem eine Person einer anderen Person einen Gegenstand gegen Entgelt zur Nutzung überlässt.
Vertrag: Umfasst untrennbar die Gesamtheit der vertraglichen Bestimmungen (Bestellschein/Kostenvoranschlag), die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen, die genannten Anhänge sowie etwaige Nachträge, die von den Parteien unterzeichnet werden könnten.
VORWORT – VORSTELLUNG DER ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN
Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter (die „Parteien“). Jede Bestellung setzt die ausdrückliche und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Bedingungen voraus.
Jede Vermietung unterliegt der vorherigen Erstellung eines Kostenvoranschlags und/oder einer Bestellung, die von den Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet und/oder akzeptiert wurde (auf jeglichem Wege, z. B. durch Bestätigung des Warenkorbs), zusammen mit den vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen, die vom Mieter akzeptiert wurden; das Ganze (Kostenvoranschlag und Allgemeine Mietbedingungen) bildet untrennbar den Vertrag.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Mietbedingungen jederzeit zu ändern.
Es gelten die Allgemeinen Mietbedingungen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags/der Bestellung in Kraft sind.
Von den vorliegenden Bedingungen kann nur durch die Festlegung besonderer Mietbedingungen abgewichen werden, die von beiden Parteien unterzeichnet wurden.
ARTIKEL Nr. 1 – VORSTELLUNG DER PARTEIEN
Der Vermieter ist die Firma WOODY’S CAMP, eine Einpersonengesellschaft in Form einer vereinfachten Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister von Béziers unter der Nummer 914 553 748, mit Sitz in 679 rue de Montels Église, 34970 Lattes, vertreten durch ihren amtierenden gesetzlichen Vertreter.
Der Mieter ist eine volljährige natürliche Person, die im Sinne der Artikel 1145 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschäftsfähig ist, Inhaber eines Führerscheins der Klasse B ist und zu privaten Zwecken handelt.
ARTIKEL 2 – GEGENSTAND DER MIETLEISTUNGEN
Die nachstehend beschriebenen Allgemeinen Mietbedingungen legen die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Erbringung der nachstehend definierten Leistungen fest. Der Vermieter bietet dem Mieter verschiedene Produkte zur Miete an, deren Leistungen wie folgt beschrieben sind:
3-Personen-Dachzelt
Ein Wochenende / 3 Nächte: 140,00 €
Eine Woche / 7 Nächte: 200,00 €
Zwei Wochen / 14 Nächte: 300,00 €
Drei Wochen / 21 Nächte: 400,00 €
Ein Monat / 30 Nächte: 500,00 €
DACHZELT für 5 Personen
Ein Wochenende / 3 Nächte: 180,00 €
Eine Woche / 7 Nächte: 250,00 €
Zwei Wochen / 14 Nächte: 350,00 €
Drei Wochen / 21 Nächte: 450,00 €
Ein Monat / 30 Nächte: 550,00 €
ANHANG 3 Plätze
Ein Wochenende / 3 Nächte: 35,00 €
Eine Woche / 7 Nächte: 55,00 €
Zwei Wochen / 14 Nächte: 80,00 €
Drei Wochen / 21 Nächte: 130,00 €
Ein Monat / 30 Nächte: 170,00 €
ANHANG 5 Plätze
Ein Wochenende / 3 Nächte: 35,00 €
Eine Woche / 7 Nächte: 55,00 €
Zwei Wochen / 14 Nächte: 70,00 €
Drei Wochen / 21 Nächte: 110,00 €
Ein Monat / 30 Nächte: 150,00 €
Die Vermietung ist auf eine maximale Dauer von 1 Monat begrenzt.
ARTIKEL 3 – ÜBERGABE – RÜCKGABE
3.1 Bereitstellung
Die Ausrüstung wird dem Mieter zur Verfügung gestellt, nachdem die Parteien telefonisch einen Termin an der Abholstelle des Dienstleisters vereinbart haben, die sich an folgender Adresse befindet:
WOODY’S CAMP Chez WAYLOG
370 chemin des fournels, 34400 LUNEL-VIEL
Die Bereitstellung erfolgt zwischen 12:00 und 17:00 Uhr. Die Rückgabe erfolgt zwischen 9:00 und 12:00 Uhr.
3.2 Auf- und Abbau
Jede Leistung umfasst den Auf- und Abbau des Dachzeltes durch den Dienstleister des Vermieters. Der Ort des Auf- und Abbaus wird gemäß Absatz 3.1 dieses Artikels festgelegt, ohne dass der Mieter einen anderen Ort als den ihm angegebenen verlangen kann.
Der Dienstleister führt in Anwesenheit des Mieters zwei (2) Bestandsaufnahmen durch: (i) eine Bestandsaufnahme bei der Übergabe und (ii) eine Bestandsaufnahme bei der Rückgabe.
3.3 Übergabe- und Rückgabebegutachtung Bei der Übergabe- und Rückgabebegutachtung hat der Mieter die Möglichkeit, alle Bemerkungen und/oder Vorbehalte zum Zustand der ihm zur Verfügung gestellten Ausrüstung vorzubringen, die er für sinnvoll hält.
Legt der Mieter keine Anmerkungen und/oder Vorbehalte zum Zustand der Ausrüstung vor, gilt die gemietete Ausrüstung als in einwandfreiem Zustand übergeben.
ARTIKEL Nr. 4 – VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS
Der Vermieter verpflichtet sich, außer in Fällen höherer Gewalt und außer bei Verschulden und/oder Hindernissen, die dem Mieter zuzurechnen sind, dem Mieter die gemietete Ausrüstung in einwandfreiem Betriebs- und Wartungszustand sowie in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Verfügung zu stellen, einschließlich sämtlicher notwendiger Zubehörteile, die vom Mieter im Rahmen des Vertrags gemietet wurden.
Der Vermieter verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen bereitzustellen, damit der Mieter die im Rahmen des Vertrags vermieteten Gegenstände in vollem Umfang nutzen kann.
Der Vermieter verpflichtet sich ferner, außer in Fällen höherer Gewalt und außer bei Verschulden und/oder Hindernissen, die dem Mieter zuzurechnen sind, die Montage und Demontage des Dachzeltes zu den angegebenen Terminen und Uhrzeiten sicherzustellen, die zuvor vom Vermieter mitgeteilt wurden.
Der Vermieter verpflichtet sich, seine Leistungen professionell und effizient zu erbringen.
Der Vermieter oder sein Beauftragter (siehe Artikel Nr. 3: Bereitstellung – Rückgabe) haften nur im Falle eines nachgewiesenen Verschuldens eines von ihnen.
ARTIKEL 5 – VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
5.1 Allgemeine Verpflichtungen
Der Mieter verpflichtet sich, die Ausrüstung ordnungsgemäß zu nutzen, gemäß den Bestimmungen der Artikel 1728 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er verpflichtet sich ferner, die gesamte im Vertrag enthaltene Ausrüstung für private und persönliche Zwecke zu nutzen.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Ausrüstung nicht aus dem französischen Mutterland zu verbringen. Jede Nutzung außerhalb des französischen Mutterlandes kann die sofortige Kündigung des Vertrags und gegebenenfalls die Zahlung von Schadensersatz an den Vermieter rechtfertigen.
5.2 Verpflichtungen vor der Bereitstellung
Der Mieter ist verpflichtet, mit seinen eigenen, am Fahrzeug befestigten Querdachträgern anzureisen. Er ist unbedingt verpflichtet, vorab anhand seines Fahrzeugscheins das maximale Gewicht zu überprüfen, das das Dach seines Fahrzeugs tragen kann. Der Vermieter ist lediglich zu einer Sichtprüfung der vom Mieter vorgelegten Unterlagen verpflichtet und kann nicht für eine Diskrepanz zwischen der angegebenen Tragfähigkeit des Fahrzeugs (gemäß Fahrzeugschein) und dessen tatsächlicher maximaler Tragfähigkeit haftbar gemacht werden.
Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Mieter die Vorlage bestimmter Dokumente zu verlangen, die seine Vertragsfähigkeit belegen (Führerschein, Ausweis und alle anderen Dokumente, die sich als nützlich erweisen könnten).
5.3 Wartungspflichten
Der Mieter hat das gemietete Fahrzeug zu pflegen und die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden zu vermeiden, denen es ausgesetzt sein könnte.
5.4 Verpflichtung zur Nichtuntervermietung
Der Mieter verpflichtet sich, die Sache nicht unterzuvermieten oder daraus einen finanziellen Gewinn zu erzielen. Er verpflichtet sich ebenfalls, die gemietete Sache nicht abzutreten, zu verpfänden oder als Sicherheit zu hinterlegen.
Ein solches Verhalten würde nicht nur einen Grund für die sofortige Kündigung des Vertrags darstellen, sondern würde auch als Untreue im Sinne der Artikel 314-1 ff. des Strafgesetzbuchs angesehen werden und den Kunden strafrechtlich belangen. Veruntreuung der überlassenen Sache wird mit fünf Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 375.000,00 € geahndet.
ARTIKEL Nr. 6 – AUFKLÄRUNGSPFLICHT
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags bestätigt der Mieter, dass er klare Informationen sowie ausreichende Beratung und Informationen erhalten hat, um sich zu vergewissern, dass die angebotene Mietleistung seinen Bedürfnissen und Plänen entspricht.
ARTIKEL 7 – DAUER DER VERPFLICHTUNGEN
Die Mietdauer beginnt an dem Tag, an dem der Vermieter dem Mieter die Ausrüstung zur Verfügung stellt, und endet am Tag der Rückgabe derselben.
Das Mietverhältnis kann nach schriftlicher Vereinbarung der Parteien verlängert werden. Mit der Bereitstellung der Ausrüstung durch den Vermieter an den Mieter geht die Gefahr auf den Mieter über.
Bei Überschreitung der Nutzungsdauer behält sich der Vermieter das Recht vor, jede Rückgabe der Ausrüstung nach dem Rückgabetermin mit 60,00 € pro Tag der verspäteten Rückgabe in Rechnung zu stellen. Jeder angefangene Tag ist zu bezahlen.
ARTIKEL Nr. 8 – RÜCKGABE DER AUSRÜSTUNG
8.1 Rückgabe bei Vertragsende
Am Tag des Vertragsablaufs verpflichtet sich der Mieter, die Ausrüstung in demselben Zustand an den Vermieter zurückzugeben, in dem sie sich bei der Bereitstellung befand.
Das Zubehör und die technischen Unterlagen müssen unbedingt an den Vermieter zurückgegeben werden.
Andernfalls stellt der Vermieter die erforderlichen Reinigungs- und/oder Instandsetzungsleistungen mit einem Pauschalbetrag von 120,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung.
Beschädigtes Material, das nicht wieder instand gesetzt werden kann, wird dem Mieter gemäß den in Artikel 10 der vorliegenden Bedingungen vorgesehenen Bestimmungen in Rechnung gestellt, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Die Ausrüstung ist vom Mieter zurückzugeben, nachdem die Parteien per Telefon/E-Mail/SMS einen Termin an der Abholstelle des Dienstleisters vereinbart haben, die sich an folgender Adresse befindet:
WOODY’S CAMP Chez WAYLOG
370 chemin des fournels, 34400 LUNEL-VIEL
Der Mieter trägt die volle Verantwortung und ist verpflichtet, den Vertrag bis zur tatsächlichen Rückgabe der Ausrüstung an den Vermieter zu erfüllen.
8.2 Vorzeitige Rückgabe
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, muss der Mieter die gemietete Ausrüstung gemäß den in Artikel 8.1 vorgesehenen Bedingungen zurückgeben, nachdem er vom Vermieter das Datum und die Uhrzeit erhalten hat, zu denen der Mieter die genannte Ausrüstung zurückgeben muss.
ARTIKEL 9 – KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN
9.1 Kündigung wegen schwerwiegenden Verstoßes
Der Vertrag kann vor Ablauf seiner Laufzeit nicht gekündigt werden, es sei denn, es liegt eine schwerwiegende Vertragsverletzung einer der Parteien vor, die die Fortsetzung der Vertragsbeziehungen unmöglich macht. Die Kündigung kann auf jedem Wege mitgeteilt werden; sie wird von Rechts wegen und unverzüglich wirksam. Es wird darauf hingewiesen, dass die Partei, die eine missbräuchliche Kündigung veranlasst, für alle der anderen Partei dadurch entstandenen nachteiligen Folgen haftet. Die Kündigung wegen schwerwiegenden Verschuldens steht dem Anspruch einer der Parteien auf Schadenersatz zum Ausgleich eines etwaigen Schadens nicht entgegen.
9.2 Kündigung wegen Vertragsverletzung
Der Vertrag kann ebenfalls von Rechts wegen und ohne weitere Formalitäten gekündigt werden, falls eine der Parteien eine ihrer vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, und zwar 48 (achtundvierzig) Stunden nach Erhalt eines Schreibens/einer E-Mail/einer SMS, in dem/der/der sie über den oder die ihr vorgeworfenen Verstöße informiert wird, auf.
Die Nichtbeachtung des Schreibens/der E-Mail/der SMS, die ihr von der anderen Partei innerhalb der oben genannten Frist zugestellt wurde, führt nach Ablauf dieser Frist zur automatischen Kündigung des Vertrags.
9.3 Kündigung auf Initiative des Mieters
Jede Kündigung des Vertrags auf Initiative des Mieters, die nicht durch die Artikel 9.1 und 9.2 gerechtfertigt ist, führt dazu, dass dem Vermieter der gesamte gemäß dem Vertrag fällige Betrag zusteht, zuzüglich etwaiger Schadensersatzansprüche, die geltend gemacht werden könnten.
ARTIKEL Nr. 10 – PREIS DER LEISTUNG
Die Preise für die Mietleistungen werden im Voraus im Kostenvoranschlag/Auftragsformular festgelegt, das vom Mieter akzeptiert werden muss.
Sie sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive aller Steuern unter Anwendung des geltenden Mehrwertsteuersatzes.
Der Kostenvoranschlag/die Bestellung enthält die Preise für die erbrachte Leistung. Der Preis versteht sich pro Zeiteinheit: Tag(e), Woche(n), Monat.
Die Modalitäten zur Festlegung der Preise des Vermieters sind im Kostenvoranschlag/Auftragsformular angegeben.
Im Rahmen des Vertrags wird eine Kaution in Höhe von 750,00 € verlangt. Diese wird nicht einbehalten und am Ende der Mietdauer zurückerstattet, abzüglich der Beträge, die den Verstößen des Mieters gegen seine Verpflichtungen entsprechen, und unbeschadet etwaiger weiterer Maßnahmen des Vermieters, insbesondere zur Erlangung des vollständigen Ersatzes seines etwaigen Schadens.
Im Falle einer Beschädigung des Mietgegenstands ist der Mieter verpflichtet, den in Anhang 2 angegebenen Preis zu erstatten.
ARTIKEL Nr. 11 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Mieter hat den Gesamtpreis inkl. MwSt. bei der Online-Bestellung (auf der Website) für das gewünschte Paket vor der Bereitstellung dieses Pakets zu entrichten.
Der Mieter gilt als Inhaber des Zahlungsmittels, das zur Begleichung der Mietkosten verwendet wird.
ARTIKEL Nr. 12 – HAFTUNG
Der Vermieter hat seine Leistung nach den Regeln der guten fachlichen Praxis zu erbringen.
Der Vermieter haftet in vollem Umfang für Schäden, die dem Mieter oder einem Dritten entstehen, sofern festgestellt wird, dass der Schaden auf eine Vertragsverletzung, einen Mangel oder einen vor der Übergabe des Mietgegenstands bestehenden Fehler zurückzuführen ist.
Da der Mieter die Befugnisse zur Nutzung, Kontrolle und Leitung der Ausrüstung besitzt, gilt er als deren Verwahrer und kann in dieser Eigenschaft auf der Grundlage der Artikel 1240 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs haftbar gemacht werden.
Für Schäden, die durch das gemietete Material verursacht werden, haftet ausschließlich der Mieter.
Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, das gemietete Material für einen anderen Zweck als den vorgesehenen und im Vertrag vereinbarten zu verwenden. Er haftet allein für alle Risiken der Beschädigung, des Verlusts, des Diebstahls sowie der teilweisen oder vollständigen Zerstörung des Materials, solange sich das Material in seiner Obhut befindet, unabhängig von der Ursache des Schadens.
Der Mieter ist allein verantwortlich für etwaige Verstöße, die er im Rahmen dieses Mietvertrags begeht. Er hat insbesondere für die Einhaltung der Fahr- und Parkberechtigungen sowie der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu sorgen.
ARTIKEL Nr. 13 – VERSICHERUNG
Der Mieter ist verpflichtet, bis zum Ablauf des Vertrags über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen.
Der Mieter muss sicherstellen, dass er für Schäden versichert ist, die er Dritten (Sach- und Personenschäden) sowie sich selbst zufügen könnte. Der Mieter, der als Verwahrer des Mietgegenstands fungiert, haftet während der gesamten Mietdauer für Schäden am Mietgegenstand.
Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die zuständigen Behörden zu benachrichtigen und dem Vermieter innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden eine schriftliche Schadensmeldung zu übermitteln. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet, innerhalb derselben Frist eine Kopie des Unfallprotokolls zu übermitteln, sofern ein solches erstellt wurde.
ARTIKEL Nr. 14 – HÖHERE GEWALT
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung einer oder mehrerer ihrer vertraglichen Verpflichtungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Die durch höhere Gewalt verhinderte Partei muss die andere Partei unverzüglich nach Eintritt des betreffenden Ereignisses benachrichtigen. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ruhen die Verpflichtungen jeder Partei ab dem Zeitpunkt dieser Benachrichtigung.
Dauert der Fall höherer Gewalt nach dieser Mitteilung länger als einen Monat an, kann jede Partei den Vertrag durch Übersendung eines Einschreibens mit Rückschein an die andere Partei frei kündigen.
ARTIKEL 15 – ANWENDBARES RECHT
Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen unterliegen französischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
ARTIKEL 16 – ÄNDERUNGEN
Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen heben alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien auf und ersetzen diese; sie enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien. Jedes andere Dokument, das den Gegenstand und die Verpflichtungen dieser Miete betrifft und nicht als Anhang beigefügt ist, ist für die Parteien nicht bindend.
Jede Änderung, Kündigung oder Kündigungsfrist in Bezug auf diese Allgemeinen Mietbedingungen ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und von den Parteien unterzeichnet wurde.
Jede Änderung dieser Allgemeinen Mietbedingungen bedarf eines von den Parteien unterzeichneten Nachtrags.
ARTIKEL 17 – UNWIRKSAMKEIT VON BESTIMMUNGEN
Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Mietbedingungen nach geltendem Recht unwirksam sein oder werden, so ist diese Klausel als nicht geschrieben zu betrachten, wobei die übrigen Klauseln weiterhin uneingeschränkt wirksam bleiben.
Die Parteien müssen die unwirksame Klausel durch eine andere wirksame Klausel ersetzen, deren Sinn der ursprünglichen Absicht der Parteien so nahe wie möglich kommt.
ARTIKEL Nr. 18 – BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
18.1 Vorherige Reklamation
Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen, einschließlich ihrer Unterzeichnung, Auslegung, Erfüllung, Kündigung und der nach der Vermietung bestehenden Verpflichtungen, gütlich beizulegen.
Kommt es nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Aufforderung der zuerst handelnden Partei zur gütlichen Beilegung der Streitigkeit zu einer gütlichen Einigung, kann die Streitigkeit vor einen Verbraucherschlichter oder das zuständige Gericht gebracht werden.
18.2 Mediation
Gemäß Artikel L. 611-1 ff. des Verbrauchergesetzbuchs wird der Mieter darauf hingewiesen, dass er einen Verbraucherschlichter in Anspruch nehmen kann, sofern eine Streitigkeit nicht im Rahmen einer zuvor direkt bei den Dienststellen des Vermieters eingereichten Beschwerde beigelegt werden konnte.
Sas Médiation Solution – 222 chemin de la bergerie 01800 Saint Jean de Niost – Tel. 0482539306 E-Mail an:
18.3 Zuständiges Gericht
Jeder Rechtsstreit, der sich aus der Erfüllung und/oder Auslegung des Mietvertrags oder der vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen ergibt, unterliegt ausschließlich der Zuständigkeit der Gerichte am Sitz des Vermieters.
ARTIKEL Nr. 19 – WIDERRUFSFRIST
Gemäß den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes über Fernabsatzverträge verfügt der Mieter über eine Frist von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Ausübung des Widerrufsrechts innerhalb der oben genannten Frist wird das vom Mieter gebuchte „Paket“ vollständig erstattet. Um vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von vierzehn (14) Tagen von der Vertragserfüllung profitieren zu können, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine ausdrückliche Verzichtserklärung auf sein Widerrufsrecht zu übermitteln. Bei einer Buchung weniger als dreißig (30) Tage vor Reiseantritt ist die Erbringung der Leistung nur nach ausdrücklichem Verzicht des Mieters auf sein Widerrufsrecht möglich.
In jedem Fall gilt die Übergabe des Mietobjekts an den Mieter als ausdrücklicher und unmissverständlicher Verzicht des Mieters auf dieses Widerrufsrecht.
ARTIKEL Nr. 20 – EINHALTUNG DER DSGVO
Die über den Kunden erhobenen Informationen werden von der Firma WOODY’S CAMP elektronisch verarbeitet und sind für die Bearbeitung seiner Bestellung unerlässlich. Diese Informationen und personenbezogenen Daten werden ebenfalls zu Sicherheitszwecken gespeichert, um den gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen nachzukommen. Sie werden so lange aufbewahrt, wie es für die Erfüllung des Mietvertrags und der gegebenenfalls nach Ablauf dieser Miete geltenden Garantien erforderlich ist.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Unternehmen WOODY’S CAMP mit Sitz in 679 rue de Montels Église, 34970 Lattes. Die E-Mail-Adresse lautet:
Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist streng auf die Mitarbeiter des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen beschränkt, die aufgrund ihrer Aufgaben zur Verarbeitung dieser Daten befugt sind. Die erhobenen Informationen können gegebenenfalls an Dritte weitergegeben werden, die durch einen Vertrag mit dem Unternehmen verbunden sind, um ausgelagerte Aufgaben auszuführen, ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist.
Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten, geändert durch das Gesetz Nr. 2004-801 vom 6. August 2004, sowie durch die Europäische Verordnung Nr. 2016/679 und alle in Frankreich geltenden ergänzenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „DSGVO“), hat der Kunde ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit der ihn betreffenden Daten sowie das Recht, der Verarbeitung aus berechtigten Gründen zu widersprechen; diese Rechte kann er ausüben, indem er sich unter Beifügung eines gültigen Identitätsnachweises an den für die Verarbeitung Verantwortlichen unter der oben genannten Post- oder E-Mail-Adresse wendet.
Jede Partei erklärt und garantiert der anderen Partei, dass sie sich bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag strikt an die DSGVO halten wird.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen haften die Parteien im Rahmen dieses Vertrags nicht, soweit die Einhaltung der DSGVO sie daran hindern würde, eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.
Im Falle einer Beschwerde kann sich der Kunde an die Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) wenden.
Die über den Kunden erhobenen Daten sind: Identität; persönliche Kontaktdaten; Führerschein; Fahrzeugschein des im Rahmen des Vertrags genutzten Fahrzeugs.
ARTIKEL Nr. 21 – ZUSTELLUNGSORT
Für die Erfüllung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mietleistungen wählen die Parteien den Sitz des Vermieters und den Wohnsitz des Mieters als Zustellungsanschrift.
Anhang 1: der von beiden Parteien unterzeichnete Kostenvoranschlag;
Anhang 2: die Preisliste;
Anhang 3: Muster für die Nutzung der Zelte.
Erstellt in ……………………………………………………
am ……………………………………………………
in zweifacher Ausfertigung,
UNTERSCHRIFTEN
(Den Unterschriften ist der Vermerk „Gelesen und genehmigt. Einverstanden.“ voranzustellen.)
DER MIETER,
DER VERMIETER,
ANHANG 2: PREISLISTE UND WARENWERT
SOMMERPREISE (1. Mai – 30. September 2025)
3-Personen-Dachzelt
Ein Wochenende / 3 Nächte: 140,00 €
Eine Woche / 7 Nächte: 200,00 €
Zwei Wochen / 14 Nächte: 300,00 €
Drei Wochen / 21 Nächte: 400,00 €
Ein Monat / 30 Nächte: 500,00 €
DACHZELT für 5 Personen
Ein Wochenende / 3 Nächte: 180,00 €
Eine Woche / 7 Nächte: 250,00 €
Zwei Wochen / 14 Nächte: 350,00 €
Drei Wochen / 21 Nächte: 450,00 €
Ein Monat / 30 Nächte: 550,00 €
ANHANG 3 Plätze
Ein Wochenende / 3 Nächte: 35,00 €
Eine Woche / 7 Nächte: 55,00 €
Zwei Wochen / 14 Nächte: 80,00 €
Drei Wochen / 21 Nächte: 130,00 €
Ein Monat / 30 Nächte: 170,00 €
ANHANG 5 Plätze
Ein Wochenende / 3 Nächte: 35,00 €
Eine Woche / 7 Nächte: 55,00 €
Zwei Wochen / 14 Nächte: 70,00 €
Drei Wochen / 21 Nächte: 110,00 €
Ein Monat / 30 Nächte: 150,00 €
Der Wert der in den Paketen enthaltenen Produkte ist wie folgt festgelegt: